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Covid Massnahmen

  • Für die Teilnahme gilt die 2G Regel: Der Teilnehmer muss entweder geimpft oder genesen sein und ist verpflichtet, bei jedem Training einen 2G Nachweis vorzuweisen. 
  • Findet das  Training indoor statt, besteht vor und nach dem Training Maskenpflicht. Diese kann abgenommen werden, wenn das Training beginnt. Während der Sportausübung ist die Maske nicht zu tragen
  • Weiterhin gilt, dass Teilnehmer, die sich krank fühlen, nicht an Trainingseinheiten teilnehmen dürfen und der Sportstätte unbedingt fernzubleiben haben.
  • Es gilt ein Mindestabstand von mindestens 2 Meter während der gesamten Trainingseinheit
  • Bei Erste-Hilfe-Leistung muss eine FFP2 Maske getragen werden, weil hier die Wahrung des 2m- Abstandes nicht möglich ist. (Ausnahme: Mund zu Mund Beatmung)
  • Daten wie Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Teilnehmer werden datenschutzkonform durch den Trainer gesammelt, um bei einem Verdachtsfall sofort reagieren zu können.
  • Die Teilnehmer müssen bei Auftreten der Symptome oder positiver Testung dem Trainer und die zuständige Behörde informieren.
  • Die hier verschriftlichen Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 müssen verpflichtend für Trainer und Teilnehmer während des gesamten Aufenthalts am Veranstaltungsgelände eingehalten werden. Bei Missachtung wird die jeweilige Person von den Sporteinheiten ausgeschlossen.

Aktuell gibt es keine Covid Einschränkungen für das Training bei Moshfit.